Experte Kassensysteme Informationen

„Experte Kassensysteme“ ist die Bezeichnung der Software für verschiedene Branchen.

Die Software ist ohne kaufmännische Kenntnisse sehr einfach zu bedienen, so dass jede Aushilfe in kürzester Zeit eingewiesen werden kann. Außerdem erfüllt sie im vollen Umfang die neuen gesetzlichen Vorgaben gemäß AO (Abgabenordnung). Die Software ist GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) konform. Weiterhin ist die Software, durch die aktive Nutzung eines Epson® Fiskal Druckers TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) zertifiziert. Auch notwendige elektronische Daten können jederzeit für das zuständige Finanzamt mit einem Tastendruck im DSFinV-K Format (Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme) exportiert werden.

Folgende Regelungen gelten für Registrierkassen jeglicher Art
(elektronische oder PC-Kasse):


  • Tägliche Z-Protokolle werden nicht mehr akzeptiert!
  • Elektronische Registrierkassen sind nicht in der Lage tägliche Daten zu speichern und sind deshalb nicht mehr erlaubt!
  • Ab sofort ist über den Zugriff auf die elektronisch gespeicherten Daten,auch der Zugriff auf jeden Einzelbon vorzusehen.
  • Auf Anforderung der Finanzbehörden, muss jeder Einzelbon durch die Aufbewahrungspflicht bis zu 10 Jahren elektronisch (Digitale Form) vorgelegt werden!
  • Betroffen sind diejenigen, die Ihre Kasse nach dem 26.11.2010 erworben beziehungsweise Ihr Gewerbe nach diesem Datum angemeldet haben. Quittungen bzw. Rechnungen über den Kauf müssen als Nachweis erbracht werden.

Somit wollen und können wir die Gefahr von möglichen Hinzuschätzungen durch zukünftige Betriebsprüfungen stark minimieren oder sogar ausschließen, wenn die Kasse immer zeitnah, ordentlich und sachgemäß von Ihnen benutzt wird. Das Kassensystem dokumentiert automatisch nach der Abgabenordnung und kann wesentlich mehr Dokumentation ausweisen, als es vom Gesetzgeber verlangt wird. Auf Aufforderung der Finanzbehörden kann das System jederzeit elektronische Daten übergeben. Bei einer möglichen Betriebsprüfung haben Sie die Möglichkeit, auf Basis der umfangreichen Dokumentation, die Beweislast umzukehren, so dass eine Schätzung erschwert bzw. unmöglich gemacht wird. Somit müssen zuerst die Finanzbehörden Ihnen nachweisen, dass Ihre gesamte Dokumentation falsch ist. Das ist in der Praxis kaum möglich, wenn Ihre Kasse zeitnah und akkurat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geführt wird. Die so entstehende Dokumentation wäre für jeden beliebigen Prüfungszeitraum analog zu Ihrer Buchhaltung durch Ihren Steuerberater entsprechend.